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Schutzbrillen

Die individuellen Schutzausstattungen (ISA), die der Arbeitgeber seinen Angestellten zur Verfügung stellt, müssen seit 1. Januar 1997 den europäischen Richtlinien (ISIT, OSIT) entsprechen, welche seither ohne Ausnahme in der Schweiz massgebend sind. Einfacher gesagt, die Schutzausstattungen müssen „CE“ gestempelt sein. Durch Anbringung dieser Markierung verpflichtet sich der Hersteller ein Produkt zu liefern, das den europäischen Sicherheitsnormen entspricht. Damit die Beschaffung von individuellen Schutzbrillen für Sie nicht zu Problem wird, können wir Ihnen - in Zusammenarbeit mit dem Hause Essilor- einen personalisierten, schnellen und guten Service anbieten.

 

Sie haben Ihre spezifischen Bedürfnisse, wir stellen das Know-How zur Verfügung.

Download QS Zertifikate frame53/ Prolens AG

 

 

Was sagt das Gesetz hinsichtlich Schutzbrillen

Ziel:

Die europäischen Richtlinien 89/686/CEE schildern eine Reihe von Kriterien hinsichtlich der allgemeinen und grundsätzlichen Anforderungen an eine individuelle Schutzbrille, abgekürzt ISB.

Regelung Schweiz:

Die neue Regelung (LSIT; OSIT) entspricht der europäischen Gemeinschaft und muss ab 1. Januar 1997 ohne Ausnahem in der Schweiz angewendet werden.

Die europäische Kommission für Standardisierung wurde mit der Ausarbeitung präziser Normen beauftragt. Für den individuellen Schutz der Augen gilt die Norm EN 166.

Jede ISB muss diesen Kriterien entsprechen um den gesetzlichen und Versicherungstechnischen Anforderungen zu genügen. Sie wird mit dem "CE" Zeichen versehen, gefolgt von weiteren Daten, die die Schutzcharakteristika angben.

 

 

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